Steuerbonus für privat genutzte Räume

Malerarbeiten in Ihrer Einkommenssteuer

Für selbst genutzten Wohnraum in Haus, Eigentumswohnung, oder in einer Mietwohnung können Sie handwerkliche Malerleistungen steuerlich wirksam machen. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann die Handwerkerrechnung eingereicht und ein Steuerbonus geltend gemacht werden. Bis zu 1200€ können Sie so sparen.
Folgende unserer Leistungen fallen unter die Regelung des Steuerbonus:
  • Raum- und Fassadengestaltung
  • Anstriche und Renovierung in Wohnräumen, Badezimmern etc.
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Lasur- und Holzschutzarbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
  • Verputzarbeiten
  • Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)
Materialkosten, oder andere Ware zählen nicht zum Rechnungsbetrag für den Steuerbonus.
Arbeitskosten werden als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen und können so geltend gemacht werden.
Zusätzlich zu Ihrer von uns erhaltenen Rechnung ist ein Nachweis Ihrer Bank, Überweisungsbeleg oder Ihr Kontoauszug mit der Zahlung für Ihre Einkommenssteuer erforderlich.
Weitere Steuerboni sind möglich wenn zusätzlich Reinigungsarbeiten und/oder Umzugsarbeiten, sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, in Anspruch genommen werden.
Alle wichtigen Unterlagen zu Ihren gewünschten Leistungen erhalten Sie von uns sauber, unaufgefordert und zeitnah.

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